29.10 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenmotoren
WZ 29.10.2 Herstellung von Nutzkraftwagen und Nutzkraftwagenmotoren
Diese Unterklasse umfasst:
– Herstellung von Nutzkraftwagen:
● Lieferwagen, Lastkraftwagen, Sattelstraßenzugmaschinen usw.
– Herstellung von Omnibussen und Oberleitungsbussen
– Herstellung von Motoren für Nutzkraftwagen
– Herstellung von Fahrgestellen mit Motoren für Nutzkraftwagen
– Herstellung von sonstigen Kraftwagen:
● Schneemobile, Golfwagen, Amphibienfahrzeuge
● Löschfahrzeuge, Straßenkehrmaschinen, Kranwagen (Autokrane), Betonmischwagen, Fahrbüchereien und -banken, gepanzerte Fahrzeuge für Geld- und Werttransporte usw.
– Werksüberholung von Nutzkraftwagenmotoren
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Elektromotoren (außer Anlassermotoren) (s.
27.11.0)
– Herstellung von Beleuchtungseinrichtungen für Kraftfahrzeuge (s.
27.40.0)
– Herstellung von Kolben, Kolbenringen und Vergasern (s.
28.11.0)
– Herstellung von landwirtschaftlichen Zugmaschinen (s.
28.30.0)
– Herstellung von Zugmaschinen für den Einsatz im Bergbau oder im Bau (s.
28.92.1 und .2)
– Herstellung von geländegängigen Muldenkippern (s.
28.92.2)
– Herstellung von Kraftwagenaufbauten und -anhängern(s.
29.20.0)
– Herstellung von elektrischen Ausrüstungen für Kraftwagen (s.
29.31.0)
– Herstellung von nicht elektrischen Teilen und Zubehör für Kraftwagen (s.
29.32.0)
– Herstellung von Panzern und sonstigen Kampffahrzeugen (s.
30.40.0)
– Instandhaltung und Reparatur von Nutzkraftwagen (s.
45.20.4)