Diese Unterklasse umfasst:
– Behandlung von Abwässern (aus Haushalten, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen, aus Schwimmbecken usw.) durch physikalische, chemische und biologische Verfahren wie Verdünnen, Sieben, Filtern, Absetzverfahren usw.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Dekontaminierung von Oberflächen- und Grundwasser am Ort der Verschmutzung (s. 39.00.0)
– Reinigen von Entwässerungsrohren in Gebäuden und Beseitigung von Verstopfungen in Entwässerungsrohren in Gebäuden (s. 43.22.0)
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