90.03 Künstlerisches und schriftstellerisches Schaffen
WZ 90.03.5 Selbstständige Journalistinnen und Journalisten, Pressefotografinnen und Pressefotografen
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Journalistinnen und Journalisten
– Tätigkeiten von Pressefotografinnen und Pressefotografen, sofern sie ihre Fotos selbst mit Textberichten versehen und die Textberichterstattung im Vordergrund steht
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten von Fotojournalistinnen und Fotojournalisten, bei denen die fotografische Arbeit im Vordergrund steht (s. 74.20.1)
– Tätigkeiten von selbstständigen Schriftstellerinnen und Schriftsteller (s. 90.03.2)
– Herstellung und Nachbearbeitung von Filmen und Videofilmen (s. 59.11.0 und 59.12.0)
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