90.04 Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen
WZ 90.04.2 Opern- und Schauspielhäuser, Konzerthallen und ähnliche Einrichtungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von Opern- und Operettenhäusern, Musicaltheatern, Konzertsälen, Schauspielhäusern u. ä. Einrichtungen für künstlerische Darbietungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Kinos (s. 59.14.0)
– Künstleragenturen (s. 74.90.0)
– Tätigkeiten von Vorverkaufsstellen (s. 79.90.0)
– Rollenbesetzung (s. 78.10.0)
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