Diese Unterklasse umfasst:
– Beerdigung oder Einäscherung von Leichnamen und Tierkörpern sowie damit verbundene Tätigkeiten:
● Betrieb von Krematorien und Friedhöfen
● Vermietung eingerichteter Räume in Leichenhallen
– Vermietung oder Verkauf von Gräbern
– Instandhaltung von Gräbern und Mausoleen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten von Friedhofsgärtnereien (s. 81.30.9)
– Abhalten von Trauergottesdiensten (s. 94.91.0)
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