WZ 90.01.2 Ballettgruppen, Orchester, Kapellen und Chöre
Diese Unterklasse umfasst:
– Produktion und Aufführung von Konzerten, tänzerischen und sonstigen Bühnendarbietungen:
● Tätigkeiten von Musik- und Tanzensembles, Orchestern, Kapellen oder Chören
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Künstleragenturen (s. 74.90.0)
– Rollenbesetzung (s. 78.10.0)
– Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen (s. 90.04.1, 90.04.2, 90.04.3)
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