Ist eine staatliche Behörde in Deutschland, die für die Arbeitsvermittlung, Arbeitsmarktberatung und die Zahlung von Arbeitslosengeld zuständig ist.
Die Agentur für Arbeit ist eine staatliche Behörde in Deutschland, die für die Arbeitsvermittlung, Arbeitsmarktberatung und die Zahlung von Arbeitslosengeld zuständig ist. Sie unterstützt sowohl Arbeitsuchende bei der Jobsuche als auch Arbeitgeber bei der Besetzung offener Stellen. Darüber hinaus bietet sie vielfältige Fördermaßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und Integration in den Arbeitsmarkt an.
Die Agentur für Arbeit ist gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitsuchende bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung zu unterstützen und offene Stellen zu vermitteln.
Die Behörde verwaltet und zahlt das Arbeitslosengeld nach den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches III (SGB III).
Sie bietet verschiedene Förderprogramme zur beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung an, die rechtlich geregelt sind.
Das Arbeitslosengeld I ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass es bei der Berechnung des Steuersatzes für andere Einkünfte berücksichtigt wird.
Die von der Agentur für Arbeit gezahlten Fördermittel zur beruflichen Weiterbildung sind in der Regel steuerfrei.
Arbeitgeber können unter bestimmten Bedingungen Zuschüsse zur Eingliederung von Arbeitslosen erhalten.