Die BG ist eine gesetzliche Unfallversicherung, die für die Unfallverhütung und die Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig ist.
Die Berufsgenossenschaft (BG) ist eine gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland, die für die Unfallverhütung und die Entschädigung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zuständig ist. Sie ist eine selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts und finanziert sich durch Beiträge der Unternehmen.
Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden und Beiträge zu zahlen.
Die Berufsgenossenschaft erlässt Vorschriften zur Unfallverhütung und überwacht deren Einhaltung am Arbeitsplatz.
Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten übernimmt die Berufsgenossenschaft die medizinische Versorgung, Rehabilitation und gegebenenfalls Rentenzahlungen.
Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft sind für Unternehmen Betriebsausgaben und mindern somit das zu versteuernde Einkommen.
Leistungen der Berufsgenossenschaft an Arbeitnehmer sind in der Regel steuerfrei und unterliegen nicht der Lohnsteuer.
Die Beiträge werden nach einem Umlageverfahren erhoben, wobei die Höhe der Beiträge sich nach der Lohnsumme und der Gefahrenklasse des Unternehmens richtet.