Deutsches Patent- und Markenamt

Deutsches Patent- und Markenamt

Das Deutsche Patent- und Markenamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (kurz DPMA, bis 1998 Deutsches Patentamt) ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland und ist unter anderem für die Erteilung von Patenten, für die Eintragung von Gebrauchsmustern, Marken und Designs sowie für die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig.

Das DPMA ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz mit Sitz in München und Außenstellen in Jena, im Berliner Ortsteil Kreuzberg des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg und in Hauzenberg.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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