Staatliche Behörde, die für die Verwaltung und Erhebung von Steuern zuständig ist.
Das Finanzamt ist eine staatliche Behörde, die für die Verwaltung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Es überwacht die Einhaltung steuerlicher Pflichten, bearbeitet Steuererklärungen und setzt Steuerbescheide fest. Zudem ist es verantwortlich für die Prüfung von Steuerfällen und die Eintreibung von Steuerschulden.
Das Finanzamt prüft Steuererklärungen und erlässt Steuerbescheide.
Es führt Betriebsprüfungen und Steuerfahndungen durch, um Steuerhinterziehung aufzudecken.
Steuerpflichtige können gegen Entscheidungen des Finanzamts Einspruch einlegen, was ein förmliches Rechtsbehelfsverfahren einleitet. Dabei ist es unerheblich, ob der Einspruch als "Einspruch" oder anderweitig benannt ist. Wichtig ist, dass daraus hervorgeht, dass zu dem betreffenden Verwaltungsakt ein Änderungswunsch besteht.
Das Finanzamt ist für die Erhebung von Steuern wie Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer verantwortlich.
Es verwaltet die Steuervorgänge, führt Konten der Steuerpflichtigen und überwacht die Zahlungseingänge.
Das Finanzamt gewährt steuerliche Vergünstigungen und Anreize, wie z.B. Investitionszulagen oder Forschungsförderungen.