Jahresabschluss

Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (§242 Abs. 3 HGB). Er ist zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eines Unternehmens aufzustellen.

Der Jahresabschluss muss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden. Er ist zum Schluss jeden Geschäftsjahres eines Unternehmens, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, aufzustellen. Dabei ist der Abschlussstichtag im häufigsten Fall auch der letzte Tag des Kalenderjahres und somit der 31.12.

Ein Unternehmen kann allerdings auch ein abweichendes Wirtschaftsjahr festlegen.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Anlagevermögen
Das Anlagevermögen beinhaltet Vermögensgegenstände zum langfristigen Verbleib im Unternehmen.
Informationen ansehen »
Unternehmensphase
Eine Unternehmensphase beschreibt einen spezifischen Entwicklungsabschnitt im Lebenszyklus eines Unternehmens.
Informationen ansehen »
Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben
Die Begriffe Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben bezeichnen die betrieblichen Zahlungsvorgänge.
Informationen ansehen »
Bilanz
Die Bilanz ist die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden.
Informationen ansehen »
Einzahlungen und Auszahlungen
Einzahlungen und Auszahlungen bezeichnen jede finanzielle Transaktion die in und aus einem Unternehmen erfolgt.
Informationen ansehen »
Einnahmen-/Überschussrechnung
Die Einnahmen-/Überschussrechnung ist eine vereinfachte Form der Jahresabschlusserstellung für kleine Einzelunternehmen und nicht buchführungspflicht…
Informationen ansehen »