Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (§242 Abs. 3 HGB). Er ist zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres eines Unternehmens aufzustellen.
Der Jahresabschluss muss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden. Er ist zum Schluss jeden Geschäftsjahres eines Unternehmens, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, aufzustellen. Dabei ist der Abschlussstichtag im häufigsten Fall auch der letzte Tag des Kalenderjahres und somit der 31.12.
Ein Unternehmen kann allerdings auch ein abweichendes Wirtschaftsjahr festlegen.