Die geregelte Auflösung einer Kapitalgesellschaft nennt man Liquidation. Dabei wird das Unternehmensvermögen zu Geld gemacht (liquidiert) und unter den Anteilseignern aufgeteilt.
Die geregelte Auflösung einer Kapitalgesellschaft nennt man Liquidation. Dabei wird das Unternehmensvermögen zu Geld gemacht (liquidiert) und unter den Anteilseignern aufgeteilt.
Der Liquidationszeitraum sollte dabei drei Jahre nicht überschreiten und muss grundsätzlich das sogenannte Sperrjahr abwarten. Das Sperrjahr beginnt mit dem Gläubigeraufruf im Unternehmensregister.
Der Liquidationszeitraum sollte gem. §11 KStG drei Jahre nicht überschreiten und wird in Summe besteuert.