Der Gesellschaftszweck definiert, was die Gesellschafter mit der Gesellschaft erreichen möchten.
Er deckt sich häufig mit dem Unternehmensgegenstand, muss aber nicht mit ihm identisch sein. Normalerweise ist er umfassender als der Begriff des Unternehmensgegenstands.
Der Unternehmensgegenstand ist dabei das Mittel, mit dem die Gesellschafter ihren Gesellschaftszweck verfolgen.