Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über Kaufleute und Handelsgesellschaften im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt und Auskunft über hinterlegte Dokumente erteilt.

Es informiert über wesentliche rechtliche Verhältnisse (rechtlich "Tatsachen" genannt) von Kaufleuten und Handelsgesellschaften.

Als öffentliches Register kann es von jedermann eingesehen werden.

Tatsachen müssen zum Handelsregister angemeldet werden, wozu die Kaufleute oder geschäftsführenden Organe einer Gesellschaft verpflichtet sind. Anmeldungen erfolgen über deutsche Notariate.

Das Handelsregister erfüllt dabei mehrere Funktionen:

  • Publikationsfunktion: Information der Allgemeinheit
  • Beweisfunktion: Möglichkeit der Beweisführung
  • Schutzfunktion: Schutz des Rechtsverkehrs

Eintragungen genießen einen umfassenden Verkehrs- und Vertrauensschutz, der als positive und negative Registerpublizität bezeichnet wird, § 15 HGB.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Befreiung von 181 BGB
§ 181 BGB regelt Insichgeschäfte und Mehrfachvertretungen. Damit soll verhindert werden, dass jemand mit sich selbst (Insichgeschäft) oder mit einem …
Informationen ansehen »
Insichgeschäft
Ein Insichgeschäft ist ein Geschäft, das jemand als Vertreter einer anderen (natürlichen oder juristischen) Person mit sich selbst abschließt.
Informationen ansehen »
Partnerschaftsregister
Das Partnerschaftsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über Partnerschaftsgesellschaften führt und Auskunft über hinterlegte D…
Informationen ansehen »
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag zwischen mehren Personen, durch den sie sich verpflichten, gemeinsam ein Unternehmen zur Erreichung eines ge…
Informationen ansehen »
Nennbetrag
Der Nennbetrag ist der fixe Geldwert eines Geschäftsanteils.
Informationen ansehen »