Der Unternehmensgegenstand beschreibt den Bereich und die Art der Betätigung eines Unternehmens. Er kann sowohl gewerblich als auch ideell sein.
Bei dem Unternehmensgegenstand handelt es sich um einen zwingenden Inhalt des Gesellschaftsvertrages. Er muss in das Handelsregister eingetragen werden.
Rechtsgrundlage für GmbH und UG ist in § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG und für die AG in § 23 Abs. 3 Nr. 2 AktG.
Der Gesellschaftszweck deckt sich häufig mit dem Unternehmensgegenstand, muss aber nicht mit ihm identisch sein. Der Unternehmensgegenstand ist daher im Normalfall das Mittel, mit dem die Gesellschafter ihren Gesellschaftszweck verfolgen.