Unternehmensgegenstand

Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand beschreibt den Bereich und die Art der Betätigung eines Unternehmens. Er kann sowohl gewerblich als auch ideell sein.

Bei dem Unternehmensgegenstand handelt es sich um einen zwingenden Inhalt des Gesellschaftsvertrages. Er muss in das Handelsregister eingetragen werden.

Rechtsgrundlage für GmbH und UG ist in § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG und für die AG in § 23 Abs. 3 Nr. 2 AktG.

Der Gesellschaftszweck deckt sich häufig mit dem Unternehmensgegenstand, muss aber nicht mit ihm identisch sein. Der Unternehmensgegenstand ist daher im Normalfall das Mittel, mit dem die Gesellschafter ihren Gesellschaftszweck verfolgen.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist eine Versammlung der Anteilseigner einer Gesellschaft.
Informationen ansehen »
Anmeldung
Anmeldung meint in diesem Kontext die Anmeldung zur Eintragung in ein öffentliches Register.
Informationen ansehen »
Partnerschaftsregister
Das Partnerschaftsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über Partnerschaftsgesellschaften führt und Auskunft über hinterlegte D…
Informationen ansehen »
Stammkapital
Das Stammkapital bezeichnet bei einer GmbH die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen.
Informationen ansehen »
Register
Ein Register ist ein offizielles Verzeichnis von Unternehmen.
Informationen ansehen »