Unternehmensgegenstand

Unternehmensgegenstand

Der Unternehmensgegenstand beschreibt den Bereich und die Art der Betätigung eines Unternehmens. Er kann sowohl gewerblich als auch ideell sein.

Bei dem Unternehmensgegenstand handelt es sich um einen zwingenden Inhalt des Gesellschaftsvertrages. Er muss in das Handelsregister eingetragen werden.

Rechtsgrundlage für GmbH und UG ist in § 3 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG und für die AG in § 23 Abs. 3 Nr. 2 AktG.

Der Gesellschaftszweck deckt sich häufig mit dem Unternehmensgegenstand, muss aber nicht mit ihm identisch sein. Der Unternehmensgegenstand ist daher im Normalfall das Mittel, mit dem die Gesellschafter ihren Gesellschaftszweck verfolgen.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Beschlussfähigkeit
Beschlussfähigkeit bezeichnet die minimale Anzahl an Teilnehmern einer Versammlung, damit diese Entscheidungen treffen kann.
Informationen ansehen »
Transparenzregister
In das Transparenzregister müssen die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen eingetragen werden.
Informationen ansehen »
Grundkapital
Als Grundkapital wird bei der AG, KGaA und SE die von den Aktionären erbrachte Einlage genannt.
Informationen ansehen »
Juristische Person
Juristische Personen sind Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Informationen ansehen »
Genossenschaftsregister
Das Genossenschaftsregister ist ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt.
Informationen ansehen »
Gesellschaftsregister
Das Gesellschaftsregister ist ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) …
Informationen ansehen »