Auslegung bezeichnet die Interpretation von Gesetzen und Verträgen.
Auslegung bezeichnet die Interpretation von Gesetzen und Verträgen. Sie dient dazu, den Inhalt und die Bedeutung zu ermitteln. Dies ist notwendig, da Gesetze oder Verträge oft abstrakt formuliert sind und nicht jeden konkreten Einzelfall erfassen können. Durch die Auslegung wird geprüft, ob der jeweilige Einzelfall von der in Betracht kommenden Norm erfasst ist.