Bei einer Forderung handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf eine Leistung.
Bei einer Forderung handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf eine Leistung.
Eine Forderung kann auch durch Rechtsgeschäft oder Gesetz entstehen. Sie erlischt durch Erfüllung. Ein dinglicher Anspruch ist dagegen keine Forderung.
Der Begriff Forderung findet aber auch sowohl im öffentlichen Recht Anwendung (z.B. Steuerforderungen, Bußgelder, Rückforderungen zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen) als auch im Rechnungswesen (vgl. § 266 Abs. 2 B II. HGB), dort sind Forderungen als Vermögensgegenstand Bestandteil der Aktiva einer Bilanz.
Der Forderung des Gläubigers steht eine Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber.
Forderungen bemessen sich nach den Regelungen der §§ 241 ff. BGB.