Eine Gesellschaft ist eine auf Dauer angelegte rechtliche und wirtschaftliche Verbindung von Personen, deren Zweck auf das gemeinsame Handeln zur Förderung eines gemeinsamen Interesses gerichtet ist.
Eine Gesellschaft ist eine auf Dauer angelegte rechtliche und wirtschaftliche Verbindung von Personen, deren Zweck auf das gemeinsame Handeln zur Förderung eines gemeinsamen Interesses gerichtet ist.
Wir unterscheiden dabei grundsätzlich zwischen den Personengesellschaften und den Kapitalgesellschaften.
Die Rechtsverhältnisse von Gesellschaften sind in verschiedenen Gesetzen geregelt. Die wichtigsten Regelungen sind in den §§ 705 ff. BGB, §§ 105 ff. HGB, §§ 1 ff. GmbHG, §§ 1 ff. AktG festgehalten.