Leistung

Eine Leistung ist ein Tun oder Unterlassen zur Erfüllung einer Schuld.

Nach § 241 Abs. 1 BGB ist eine Leistung ein Tun oder Unterlassen zur Erfüllung einer Schuld. Der Schuldner wird kraft Schuldverhältnisses zu einer entsprechenden Leistung verpflichtet. Das Recht des Gläubigers, diese Leistung zu verlangen, nennt sich Anspruch, § 194 Abs. 1 BGB.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Gläubiger
Ein Gläubiger kann im Rahmen eines Schuldverhältnisses von dem Schuldner eine Leistung fordern.
Informationen ansehen »
Forderung
Bei einer Forderung handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf eine Leistung.
Informationen ansehen »
Schuldverhältnis
Aufgrund eines Schuldverhältnisses kann ein Gläubiger von einem Schuldner eine Leistung fordern.
Informationen ansehen »
Auslegung
Auslegung bezeichnet die Interpretation von Gesetzen und Verträgen.
Informationen ansehen »