Bei einer Personengesellschaft handelt es sich um eine Rechtsform, bei der die Personen hinter dem Unternehmen im Vordergrund stehen. Der Grundtyp der Personengesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Zu den Personengesellschaften gehören:
Personengesellschaften sind keine juristischen Personen, sie haben damit keine eigene Rechtspersönlichkeit.
Anzeigen / AusblendenKennzeichnend für Personengesellschaften ist eine persönliche und unbeschränkte Haftung der Gesellschafter.
Personengesellschaften sind kein eigenes Steuersubjekt. Die Einkünfte werden den Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen versteuert.
Auch wenn heutzutage haftungsbeschränkte Gesellschaften dominieren, kann die persönliche Haftung der Gesellschafter auch ein Qualitätsversprechen sein. So appellierte der frühere Trigema-Chef Wolfgang Grupp an Unternehmer, das persönliche Haftungsrisiko auf sich zu nehmen, und fordert eine steuerliche Privilegierung.