Die Prokura ist eine von einem Kaufmann oder Unternehmen erteilte Vollmacht, die zu allen Arten von Rechtsgeschäften ermächtigt, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.
Eine Person, der Prokura erteilt wurde, nennt man Prokuristen.
Die Prokura ist in § 48 HGB geregelt.