Prokura

Die Prokura ist eine von einem Kaufmann oder Unternehmen erteilte Vollmacht, die zu allen Arten von Rechtsgeschäften ermächtigt, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.

Eine Person, der Prokura erteilt wurde, nennt man Prokuristen.

Die Prokura ist in § 48 HGB geregelt.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Wirtschaftlich Berechtigter
Wirtschaftlich Berechtigte sind in der Regel sind die Gesellschafter einer Gesellschaft.
Informationen ansehen »
Schuldverhältnis
Aufgrund eines Schuldverhältnisses kann ein Gläubiger von einem Schuldner eine Leistung fordern.
Informationen ansehen »
Angebot und Annahme
Ein Angebot ist eine auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung. Wird es angenommen, kommt ein Vertrag zustande.
Informationen ansehen »
Schuldner
Ein Schuldner ist aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet, dem Gläubiger eine Leistung zu erbringen.
Informationen ansehen »
Auslegung
Auslegung bezeichnet die Interpretation von Gesetzen und Verträgen.
Informationen ansehen »