Ein Schuldner ist aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet, dem Gläubiger eine Leistung zu erbringen.
Bei einem Schuldner (auch als Debitor bekannt) handelt es sich um eine Person, die aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist, einer anderen Person, dem Gläubiger, eine Leistung zu erbringen (vgl. § 241 Abs. 1 BGB).