Aufgrund eines Schuldverhältnisses kann ein Gläubiger von einem Schuldner eine Leistung fordern.
Ein Schuldverhältnis ist ein Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen, kraft dessen der Gläubiger von dem Schuldner eine Leistung fordern kann. Es entsteht durch Vertrag, einseitiges Rechtsgeschäft oder Gesetz.