Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, die bevorzugt von größeren Unternehmen genutzt wird. Sie hat ein Grundkapital von mindestens 50.000 € und das Kapital ist in Aktien zerlegt.
Gründung
Eine AG kann von einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personengesellschaft gegründet werden.
Stammkapital
Die AG ist mit einem Mindeststammkapital von 50.000€ auszustatten.
Satzung
Die Feststellung der Satzung ist notariell zu beurkunden.
Organe
Die Bestellung des Aufsichtsrates und des Vorstands ist notariell zu beurkunden.
Die Finanzierungsform in Form der Ausgabe von Aktien ist eine Möglichkeit der Eigenkapital Finanzierung. Dabei steht jede Aktie für einen gewissen prozentualen Eigentumsanteil an der Unternehmung. Die Ausgabe und der Handel führt bei der AG erstmal zu keinen steuerlichen Auswirkungen.
Die AG ist als juristische Person körperschaftssteuerpflichtig und zahlt auf ihren steuerlichen Gewinn Körperschaftssteuer in Höhe von 15%.
Der Solidaritätszuschlag, oft auch "Soli" genannt, ist eine Ergänzungsabgabe zur Körperschaft- und Kapitalertragsteuer in Deutschland. Für eine AG, die Körperschaftsteuer zahlt, bedeutet dies, dass sie zusätzlich zu ihrer regulären Steuerlast 5,5 Prozent auf die anfallende Körperschaftsteuer als Solidaritätszuschlag abführen muss. Ursprünglich wurde der Soli eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu decken.
Für gewerbliche Tätigkeiten fällt in Deutschland die Gewerbesteuer an, die von der Gemeinde erhoben wird, in der die AG ansässig ist bzw. eine Betriebsstätte unterhält. Der Gewerbesteuerhebesatz unterscheidet sich stark von Gemeinde zu Gemeinde. Daher kann es sinnvoll sein sich bereits bei der Gründung mit dem Standort intensiv zu beschäftigen.
Die AG gilt als Unternehmer und ist somit grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Der normale Umsatzsteuersatz beträgt 19% in Deutschland und ist auf den Nettobetrag der Leistung aufzuschlagen. Für bestimmte Leistungen kann die Umsatzsteuer auch 7% oder 0% betragen sowie auch umsatzsteuerfrei sein. Eine wichtige Unterscheidung ist, ob der Umsatzsteuersatz 0% beträgt oder die Leistung umsatzsteuerfrei ist, da davon die Vorsteuerabzugsberechtigung des Unternehmens abhängig sein kann. Die Umsatzsteuer ist im vorgeschriebenen Rhythmus (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) an das Finanzamt abzuführen.
Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Leistungen für seine Geschäftsaktivitäten an andere Unternehmer zahlt. Sie wird mit der dem Finanzamt geschuldeten Umsatzsteuer verrechnet, sodass letztlich nur der Mehrwert der Leistung bis zum Endverbraucher besteuert wird.
Aus einer AG können Gewinnausschüttungen oder auch Dividenden genannt, an die Gesellschafter beschlossen werden. Im Rahmen der Auszahlung muss die AG eine Kapitalertragsteuer Anmeldung bei dessen zuständigen Finanzamt einreichen und die fälligen Kapitalertragsteuern in Höhe von üblicherweise 25% zzgl. Soli sowie eventuell Kirchensteuer am Tag der Auszahlung abführen.
Diese sollten grundsätzlich in die Zukunft gerichtet sein. Besonders wichtig ist dies im Fall von beherrschenden Gesellschaftern-Geschäftsführern.
Ist ein Mehrheitsgesellschafter bzw. ein Gesellschafter mit Sperrminorität auch Geschäftsführer, so gilt er als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer. In diesem Fall ist besonderes Augenmerk auf Gesellschaftsbeschlüsse zu legen, da Entscheidungen immer nur in die Zukunft gerichtet sein dürfen, damit verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) bzw. verdeckte Einlagen (vE) vermieden werden.