Eine gGmbH ist eine besondere Form der GmbH in Deutschland, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Sie wird oft für soziale, kulturelle, wissenschaftliche oder ähnliche Vorhaben gegründet, die dem Gemeinwohl dienen.
Eine gGmbH ist eine besondere Form der GmbH in Deutschland, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. Sie wird oft für soziale, kulturelle, wissenschaftliche oder ähnliche Vorhaben gegründet, die dem Gemeinwohl dienen.
Zweckbindung: Eine gGmbH muss in ihrer Satzung genau festlegen, welchen gemeinnützigen Zweck sie verfolgt. Dieser Zweck muss dauerhaft, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.
Gewinnverwendung: Gewinne einer gGmbH dürfen nicht an Gesellschafter ausgeschüttet werden. Sie müssen stattdessen zur Erreichung des gemeinnützigen Zwecks verwendet werden. Bei einer Auflösung oder Liquidation muss das Vermögen ebenfalls einem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden.
Haftung: Wie bei einer herkömmlichen GmbH haften die Gesellschafter einer gGmbH nur in Höhe ihrer Einlagen, und die Haftung gegenüber Gläubigern ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Dies ist bei der gGmbH gleich.
Steuervergünstigungen: gGmbHs können aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit von verschiedenen Steuervergünstigungen profitieren, etwa von Befreiungen von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer.
Spendenabzug: Spenden an eine gGmbH sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Spender steuerlich absetzbar. Die gGmbH ist verpflichtet, dem Spender eine entsprechende Zuwendungsbestätigung auszustellen.
Umsatzsteuer: Während die meisten Umsätze einer gGmbH regulär umsatzsteuerpflichtig sind, gibt es für bestimmte Leistungen im gemeinnützigen Bereich Umsatzsteuerbefreiungen. Es muss also genau geprüft werden, welche Leistungen der gGmbH steuerbefreit sind und welche nicht.