Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die GmbH ist eine Rechtsform mit beschränkter Haftung. Sie ist die häufigste Rechtsform in Deutschland, für jeden Zweck geeignet und ideal für alle Unternehmensgrößen.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört. Sie ist die mit Abstand häufigste Gesellschaftsform für Kapitalgesellschaften in Deutschland.

Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft muss ein gewisses Mindestkapital aufgebracht werden, das von den Gesellschaftern eingezahlt werden muss. Dieses Kapital bildet die finanzielle Grundlage für das Unternehmen und wird als Stammkapital oder auch gezeichnetes Kapital bezeichnet.

Eine GmbH hat eine klare rechtliche Struktur, die von einem oder mehreren Geschäftsführern geleitet wird. Diese Geschäftsführer sind dafür verantwortlich, das Tagesgeschäft zu führen und die Interessen der Gesellschaft zu vertreten. Die GmbH wird als eigenständige juristische Person betrachtet, was bedeutet, dass sie eigenständig Verträge abschließen, Eigentum besitzen und rechtliche Angelegenheiten in ihrem eigenen Namen regeln kann.

Insgesamt bietet die GmbH eine ausgewogene Mischung aus Haftungsbeschränkung und unternehmerischer Flexibilität sowie klarer Abgrenzung zwischen unternehmerischen Tätigkeiten und der privaten Sphäre, was sie zu einer attraktiven Wahl für kleine bis mittelgroße Unternehmen macht. Es ist jedoch wichtig, die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften in Ihrem Land zu beachten, da sie von Land zu Land variieren können. Eine sorgfältige Planung und Beratung durch Experten ist oft entscheidend, um die Gründung und den Betrieb einer GmbH erfolgreich zu gestalten.

Haftungsbeschränkung

Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen, § 13 Abs. 2 GmbHG. Haben die Gesellschafter ihre Einlagen vollständig erbracht, haften sie in der Regel nicht mit ihrem privaten Vermögen und können dieses so schützen.

Eigenständige Rechtspersönlichkeit

Die GmbH als Kapitalgesellschaft ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, sie hat selbständig ihre Rechte und Pflichten (§ 13 GmbHG) und kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.

Stammkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft muss mindestens 25.000 Euro betragen. Es wird auf einen oder mehrere Anteile verteilt und muss von den Gründungsgesellschaftern vor der Eintragung in das Handelsregister mindestens zur Hälfte eingezahlt werden.

Mindestkapitalanforderungen

Die Gründung einer GmbH erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000€, das von den Gesellschaftern zu Beginn mindestens zur Hälfte direkt eingezahlt werden muss, um die finanzielle Basis des Unternehmens zu schaffen.

Organe

Juristische Personen können nur durch Organe handeln. Organe der GmbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung. Zusätzlich kann ein Beirat oder Aufsichtsrat als fakultatives Organ eingerichtet werden. Ab einer gewissen Größe der Gesellschaft kann die Einrichtung eines Aufsichtsrates verpflichtend sein.

Körperschaftssteuer

Die GmbH ist als juristische Person körperschaftssteuerpflichtig und zahlt auf ihren steuerlichen Gewinn Körperschaftssteuer in Höhe von 15%.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag, oft auch "Soli" genannt, ist eine Ergänzungsabgabe zur Körperschaft- und Kapitalertragsteuer in Deutschland. Für eine GmbH, die Körperschaftsteuer zahlt, bedeutet dies, dass sie zusätzlich zu ihrer regulären Steuerlast 5,5 Prozent auf die anfallende Körperschaftsteuer als Solidaritätszuschlag abführen muss. Ursprünglich wurde der Soli eingeführt, um die Kosten der deutschen Wiedervereinigung zu decken.

Gewerbesteuer

Für gewerbliche Tätigkeiten fällt in Deutschland die Gewerbesteuer an, die von der Gemeinde erhoben wird, in der die GmbH ansässig ist bzw. eine Betriebsstätte unterhält. Der Gewerbesteuerhebesatz unterscheidet sich stark von Gemeinde zu Gemeinde. Daher kann es sinnvoll sein sich bereits bei der Gründung mit dem Standort intensiv zu beschäftigen.

Umsatzsteuer

Die GmbH gilt als Unternehmer und ist somit grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Der normale Umsatzsteuersatz beträgt 19% in Deutschland und ist auf den Nettobetrag der Leistung aufzuschlagen. Für bestimmte Leistungen kann die Umsatzsteuer auch 7% oder 0% betragen sowie auch umsatzsteuerfrei sein. Eine wichtige Unterscheidung ist, ob der Umsatzsteuersatz 0% beträgt oder die Leistung umsatzsteuerfrei ist, da davon die Vorsteuerabzugsberechtigung des Unternehmens abhängig sein kann. Die Umsatzsteuer ist im vorgeschriebenen Rhythmus (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) an das Finanzamt abzuführen.

Vorsteuer

Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen beim Einkauf von Leistungen für seine Geschäftsaktivitäten an andere Unternehmer zahlt. Sie wird mit der dem Finanzamt geschuldeten Umsatzsteuer verrechnet, sodass letztlich nur der Mehrwert der Leistung bis zum Endverbraucher besteuert wird.

Kapitalertragsteuer

Aus einer GmbH können Gewinnausschüttungen oder auch Dividenden genannt, an die Gesellschafter beschlossen werden. Im Rahmen der Auszahlung muss die GmbH eine Kapitalertragsteuer Anmeldung bei dessen zuständigen Finanzamt einreichen und die fälligen Kapitalertragsteuern in Höhe von üblicherweise 25% zzgl. Soli sowie eventuell Kirchensteuer am Tag der Auszahlung abführen.

Gesellschaftsbeschlüsse

Diese sollten grundsätzlich in die Zukunft gerichtet sein. Besonders wichtig ist dies im Fall von beherrschenden Gesellschaftern-Geschäftsführern.

Beherrschender-Gesellschafter-Geschäftsführer

Ist ein Mehrheitsgesellschafter bzw. ein Gesellschafter mit Sperrminorität auch Geschäftsführer, so gilt er als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer. In diesem Fall ist besonderes Augenmerk auf Gesellschaftsbeschlüsse zu legen, da Entscheidungen immer nur in die Zukunft gerichtet sein dürfen, damit verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) bzw. verdeckte Einlagen (vE) vermieden werden.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)
Die UG ist eine deutsche Unternehmensform mit beschränkter Haftung, ähnlich der GmbH, jedoch mit niedrigerem Mindestkapital. Gesellschafter haften be…
Informationen ansehen »
GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Form der Personengesellschaft und kombiniert die Kommanditgesellschaft (KG) mit der GmbH. Sie ist im Grunde eine…
Informationen ansehen »
Eingetragene Genossenschaft
Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist eine Rechtsform für Zusammenschlüsse von natürlichen oder juristischen Personen mit einem gemeinschaftlichen…
Informationen ansehen »
Partnerschaftsgesellschaft
Die Partnerschaftsgesellschaft (Partnerschaft) ist eine Rechtsform, in der sich Angehörige freier Berufe zusammenschließen können.
Informationen ansehen »
Societas Europaea
Die SE ist eine Rechtsform für Aktiengesellschaften in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum.
Informationen ansehen »
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die GmbH ist eine Rechtsform mit beschränkter Haftung. Sie ist die häufigste Rechtsform in Deutschland, für jeden Zweck geeignet und ideal für alle U…
Informationen ansehen »