Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Form der Personengesellschaft und kombiniert die Kommanditgesellschaft (KG) mit der GmbH. Sie ist im Grunde eine „Personengesellschaft mit beschränkter Haftung“.
Die GmbH & Co. KG ist eine besondere Form der Personengesellschaft und kombiniert die Kommanditgesellschaft (KG) mit der GmbH. Sie ist im Grunde eine „Personengesellschaft mit beschränkter Haftung“.
Man unterscheidet bei den Gesellschaftern einer KG zwischen Komplementären und Kommanditisten.
Der Komplementär (persönlich haftender Gesellschafter) haftet für Verbindlichkeiten der KG unbeschränkt, wohingegen der Kommanditisten (Teilhafter) nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet. Der Vorteil einer GmbH & Co. KG ist, dass die grds. unbeschränkte, persönliche Haftung des Komplementärs bei einer GmbH liegt. Deren Haftung ist auf ihr Stammkapital begrenzt. Aufgrund der nun ausschließlich beschränkt haftenden Gesellschaftern, erzielt man somit faktisch eine Haftungsbeschränkung für eine Personengesellschaft.
Die Gründung erfordert die Errichtung einer KG als auch einer GmbH und ist daher komplexer als die Gründung einer reinen GmbH oder KG. Auch eine UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG kann, aufgrund des geringen Stammkapitals, attraktiv sein.
Die GmbH & Co. KG kann Verträge abschließen, Eigentum erwerben und Partei in einem Rechtsstreit sein. Sie wird durch den Komplementär vertreten, also die GmbH, die wiederum durch ihre Geschäftsführer vertreten wird.
Ein großer Vorteil der GmbH & Co. KG ist somit die Kombination aus beschränkter Haftung und unternehmerischer Flexibilität. Die Gesellschafter können ihre unternehmerischen Tätigkeiten von ihren privaten Handlungen klar abgrenzen, da die Haftung auf die GmbH beschränkt ist. Allerdings sind die Gründung und Führung einer GmbH & Co. KG aufgrund der doppelten Rechtsform und der damit verbundenen Anforderungen komplex und erfordern ein tiefgehendes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Haftung: Bei richtiger Ausgestaltung haftet keine natürliche Person mit ihrem privaten Vermögen.