Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft mit zwei unterschiedlichen Arten von Gesellschaftern: Komplementären und Kommanditisten.
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft.
Man unterscheidet bei den Gesellschaftern einer KG zwischen Komplementären und Kommanditisten.
Der Komplementär (auch persönlich haftender Gesellschafter, phG) haftet für Verbindlichkeiten der KG unbeschränkt, wohingegen der Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage haftet.
Die KG kann Verträge abschließen, Eigentum erwerben und Partei in einem Rechtsstreit sein. Sie wird durch den Komplementär vertreten.