Die Partnerschaftsgesellschaft (Partnerschaft) ist eine Rechtsform, in der sich Angehörige freier Berufe zusammenschließen können.
Die Partnerschaftsgesellschaft (kurz Partnerschaft) ist eine Personengesellschaft in der sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen können. Diese Rechtsform wurde 1995 mit dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) neu geschaffen.
Die Partnerschaft ist an freiberufliche Tätigkeiten gebunden und übt im Gegensatz zu den Personenhandelsgesellschaften kein Handelsgewerbe aus.
Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein. Bloße Kapitalbeteiligung ist nicht zulässig.