Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)

Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)

Die UG ist eine deutsche Unternehmensform mit beschränkter Haftung, ähnlich der GmbH, jedoch mit niedrigerem Mindestkapital. Gesellschafter haften begrenzt, aber müssen ein Stammkapital von mindestens einem Euro aufbringen, was sie ideal für Gründer mit geringem Startkapital macht.

Die UG (haftungsbeschränkt) wurde als Rechtsform 2008 eingeführt, um der Zunahme ausländischer Gesellschaftsformen (konkret der britischen Limited) entgegenzuwirken. Sie ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Unterform der GmbH.

Genau wie die GmbH ist somit auch die UG eine eigenständige, juristische Person und kann Verträge abschließen, Eigentum erwerben oder Partei eines Rechtsstreits sein. Sie wird dabei durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten.

Zudem bietet sie eine ausgewogene Mischung aus Haftungsbeschränkung und unternehmerischer Flexibilität und ermöglicht den Gesellschaftern eine klare Abgrenzung zwischen unternehmerischen Tätigkeiten und privaten Handlungen.

Wie bei der GmbH bildet das Stammkapital die finanzielle Grundlage des Unternehmens. Hauptunterscheidungskriterium ist die notwendige Kapitaleinlage. Bei der UG ist rein rechtlich lediglich ein Stammkapital von einem Euro notwendig.

In der Praxis empfiehlt sich ein deutlich höheres Stammkapital, da Zahlungen in der Anfangsphase (z.B. Gründungskosten) das Vermögen der Gesellschaft vorbelasten und eventuell zu einer Überschuldung führen, welche einen Insolvenzantragsgrund darstellt.

Anders als bei der GmbH sind Sacheinlagen als Stammkapital jedoch unzulässig und dieses ist ausschließlich in Geldmitteln zuleisten (sog. Bargründung).

Ein Nachteil der UG ist, dass die Gesellschaftsform aufgrund des geringen, notwendigen Kapitals in ihrer Reputation belastet ist und von Geschäftspartnern und Banken mit gewissem Misstrauen begegnet wird. Dies kann die Finanzmittelsuche erschweren.

Beschränkte Haftung: Gesellschafter haften nur bis zur Höhe ihrer Einlagen, ihr persönliches Vermögen ist geschützt.

Mindestkapital: Die Gründung einer UG ist theoretisch schon ab einem Stammkapital von einem Euro möglich.

Körperschaftssteuer: Die UG ist als juristische Person körperschaftssteuerpflichtig und zahlt auf ihre Gewinne Körperschaftssteuer.

Gewerbesteuer: Für gewerbliche Tätigkeiten fällt in Deutschland die Gewerbesteuer an, die von der Gemeinde erhoben wird, in der die UG ansässig ist.

Umsatzsteuer: Die UG ist umsatzsteuerpflichtig und muss auf ihre erbrachten Leistungen Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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