Ein Beirat ist ein beratendes Gremium, das, anders als der Aufsichtsrat, in der Regel keine festgelegten rechtlichen Kompetenzen in der Unternehmensführung hat.
Ein Beirat ist ein beratendes Gremium, das, anders als der Aufsichtsrat, in der Regel keine festgelegten rechtlichen Kompetenzen in der Unternehmensführung hat. Er kann sowohl in großen Konzernen als auch in mittelständischen Unternehmen oder Familienunternehmen eingesetzt werden. Seine Hauptfunktion besteht darin, die Geschäftsführung oder den Vorstand mit Fachwissen, Erfahrung und externen Perspektiven zu unterstützen.
Freiwilligkeit: Die Bildung eines Beirats ist in der Regel freiwillig und nicht gesetzlich vorgeschrieben. Unternehmen entscheiden sich oft dafür, um von externem Know-how zu profitieren oder bestimmte Interessengruppen einzubinden.
Kompetenzen: Die Kompetenzen und Aufgaben eines Beirats werden meist individuell festgelegt, oft in einer Geschäftsordnung oder im Gesellschaftsvertrag. In der Regel hat er beratende Funktionen, kann aber auch bestimmte Entscheidungskompetenzen haben, sofern dies vereinbart wird.
Haftung: Da der Beirat in der Regel keine Entscheidungsbefugnisse hat, haftet er auch nicht für Fehlentscheidungen des Unternehmens. Dennoch könnte eine Haftung in Betracht kommen, wenn ein Beiratsmitglied seine Pflichten verletzt, insbesondere bei der Verletzung von Verschwiegenheitspflichten.
Vergütung: Die Vergütung der Beiratsmitglieder stellt für das Unternehmen einen Betriebsausgabenposten dar und ist beim Beiratsmitglied einkommensteuerpflichtig. Je nach Ausgestaltung kann es sich um selbständige oder nicht selbständige Einkünfte handeln.
Umsatzsteuer: Je nach Gestaltung der Tätigkeit kann die Vergütung eines Beiratsmitglieds als umsatzsteuerpflichtige Leistung angesehen werden, sofern das Beiratsmitglied als Unternehmer im Sinne des UStG handelt und keine Befreiungsvorschrift greift.