Der Geschäftsführer leitet die Geschäfte der Unternehmung. Er ist nur den Weisungen der Gesellschafterversammlung.
Ein Geschäftsführer ist eine natürliche Person, die mit der Führung der Geschäfte eines Unternehmens beauftragt ist, insbesondere im Kontext einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (bspw. GmbH). Er ist das Organ der Gesellschaft und vertritt diese nach außen. Zudem ist er für die Umsetzung der Beschlüsse der Gesellschafter verantwortlich und sorgt für den ordnungsgemäßen Betrieb des Unternehmens.
Haftung: Geschäftsführer haften persönlich und unbeschränkt für Pflichtverletzungen, insbesondere bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen oder die Satzung der Gesellschaft. Daher kann der Abschluss einer Versicherung sinnvoll sein.
Vertretungsbefugnis: Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich und ist oftmals alleinvertretungsberechtigt, sofern nichts anderes in der Satzung geregelt ist.
Sorgfaltspflicht: Geschäftsführer müssen ihre Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erfüllen und das Wohl des Unternehmens berücksichtigen.
Gehalt: Das vom Unternehmen an den Geschäftsführer gezahlte Gehalt stellt einen Betriebsausgabenposten für das Unternehmen dar und ist beim Geschäftsführer einkommensteuerpflichtig.
Vorteilsbesteuerung: Sachbezüge oder geldwerte Vorteile (z.B. Dienstwagen), die dem Geschäftsführer gewährt werden, sind als Arbeitslohn zu besteuern. Bei gleichzeitiger Stellung als Geschäftsführer und Gesellschafter sollte die Fremdüblichkeit von Verträgen genau betrachtet werden.
Sozialversicherung: Die sozialversicherungsrechtliche Einstufung des Geschäftsführers ist von zentraler Bedeutung. Ist er sozialversicherungspflichtig, fallen für sein Gehalt Sozialversicherungsbeiträge an und somit zusätzliche Kosten für das Unternehmen. Ein Fremdgeschäftsführer (ohne wesentliche Unternehmensbeteiligung) ist in der Regel sozialversicherungspflichtig, während ein Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer oft als selbständig und somit nicht sozialversicherungspflichtig gilt.