Ein persönlich haftender Gesellschafter ist eine Person, die unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten einer Gesellschaft haftet.
Ein persönlich haftender Gesellschafter ist eine Person, die unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten einer Gesellschaft haftet. Persönlich haftende Gesellschafter werden auch Komplementär oder Vollhafter genannt.