Eigenkapital

Eigenkapital beschreibt das Vermögen der Unternehmung. Es kann mit dem Vermögen einer natürlichen Person verglichen werden.

Kosten, Möglichkeiten und Konsequenzen

Kosten

Eigenkapital ist im Normalfall teurer als Fremdkapital, da bei Eigenkapital die Möglichkeit eines kompletten Ausfalls gegeben ist. Somit möchte ein Kapitalgeber in einer gewissen Zeit (Amortisationszeit) sein Kapital in Form von Dividenden bereits wieder haben, um es anschließend weiter vermehren zu können.

Möglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Eigenkapital zu erhöhen:

  1. Gewinne einbehalten und nicht ausschütten
  2. Einlagen der Gesellschafter erhöhen
  3. Kapitalerhöhung durch Aufnahme neuer Gesellschafter
  4. Kapitalbeschaffung durch Verkauf von Anteilen an Investoren
  5. Verkauf von Forderungen (Factoring)

Das Eigenkapital stellt den Anteil der Eigentümer am Gesellschaftsvermögen dar. Mit dem Eigenkapital haftet der Unternehmer bzw. die Gesellschaft gegenüber den Gläubigern. Bei negativem Eigenkapital, also wenn das bilanzierte Vermögen nicht zur Deckung der Schulden reicht, spricht man von einer bilanziellen Überschuldung. Dieser Zustand kann schwerwiegende Folgen haben und ist insolvenzrechtlich zu beleuchten.

Kapitalbeschaffung

Durch Verkauf von Anteilen an Investoren, kann Kapital und damit Liquidität ins Unternehmen geholt werden.

Überschuldung

Eine bilanzielle Überschuldung kann ein Grund sein, dass ein Insolvenzantrag eingereicht werden muss.

Eigenkapital ist eine Form der Finanzierung und wird in der Besteuerung anders behandelt wie Fremdkapital.

Formen der Kapitalauszahlung/-rückzahlung

Bei der Auszahlung von Kapital gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Auszahlung von Gewinnen (Dividenden)
  2. Rückzahlung von Kapitalrücklagen
  3. Kapitalherabsetzung

Formen der Kapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung kann durch verschiedene Möglichkeiten erfolgen:

  1. Einlagen von bestehenden Gesellschaftern
  2. Erhöhung des gezeichneten Kapitals
  3. Verkauf von Anteilen gegen Agio (Aufgeld, welches in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingestellt wird)

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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