Eigenkapital beschreibt das Vermögen der Unternehmung. Es kann mit dem Vermögen einer natürlichen Person verglichen werden.
Eigenkapital ist im Normalfall teurer als Fremdkapital, da bei Eigenkapital die Möglichkeit eines kompletten Ausfalls gegeben ist. Somit möchte ein Kapitalgeber in einer gewissen Zeit (Amortisationszeit) sein Kapital in Form von Dividenden bereits wieder haben, um es anschließend weiter vermehren zu können.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Eigenkapital zu erhöhen:
Das Eigenkapital stellt den Anteil der Eigentümer am Gesellschaftsvermögen dar. Mit dem Eigenkapital haftet der Unternehmer bzw. die Gesellschaft gegenüber den Gläubigern. Bei negativem Eigenkapital, also wenn das bilanzierte Vermögen nicht zur Deckung der Schulden reicht, spricht man von einer bilanziellen Überschuldung. Dieser Zustand kann schwerwiegende Folgen haben und ist insolvenzrechtlich zu beleuchten.
Anzeigen / AusblendenKapitalbeschaffung
Durch Verkauf von Anteilen an Investoren, kann Kapital und damit Liquidität ins Unternehmen geholt werden.
Überschuldung
Eine bilanzielle Überschuldung kann ein Grund sein, dass ein Insolvenzantrag eingereicht werden muss.
Eigenkapital ist eine Form der Finanzierung und wird in der Besteuerung anders behandelt wie Fremdkapital.
Anzeigen / AusblendenFormen der Kapitalauszahlung/-rückzahlung
Bei der Auszahlung von Kapital gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Formen der Kapitalerhöhung
Die Kapitalerhöhung kann durch verschiedene Möglichkeiten erfolgen: