Kapitalgesellschaften sind in vier verschieden Größenklassen eingeteilt, die unterschiedliche Rechtsfolgen haben.
Arten der Größenklassen
Kleinst Kapitalgesellschaft: Kleinst Kapitalgesellschaften haben besonders viele Erleichterungen hinsichtlich der Jahresabschlusserstellung. So muss grundsätzlich die Bilanz nur aus den Großbuchstaben des §266 II HGB bestehen und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) in gekürzter Form gem. §275 V HGB dargestellt werden. Auf einen Anhang kann komplett verzichtet werden. Es müssen