Es gibt verschiedene Hebesätze im Steuerrecht. Die relevantesten sind der Gewerbesteuer- und der Grundsteuerhebesatz.
Es gibt verschiedene Hebesätze im Steuerrecht. Die relevantesten sind der Gewerbesteuer- und der Grundsteuerhebesatz.
Der Gewerbesteuerhebesatz ist ein Prozentsatz, den die Gemeinden in Deutschland festlegen, um die Höhe der Gewerbesteuer zu bestimmen, die von Unternehmen entrichtet werden muss. Er wird auf die sogenannte Steuermesszahl angewendet, die anhand des Gewerbeertrags des Unternehmens berechnet wird.
Die Formel zur Berechnung der Gewerbesteuer lautet:
Gewerbesteuer = Steuermessbetrag × Gewerbesteuerhebesatz
Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde und kann dadurch regional unterschiedlich hoch sein (siehe Tool Gemeinden). Er stellt eine wichtige Einnahmequelle für die Gemeinden dar und beeinflusst die steuerliche Belastung von Unternehmen erheblich.
Der Grundsteuerhebesatz ist ein von den Gemeinden festgelegter Prozentsatz, der zur Berechnung der Grundsteuer dient, die auf Grundstücke und deren Bebauungen erhoben wird. Der Hebesatz wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der auf Basis des Einheitswerts des Grundstücks festgesetzt wird.
Die Formel zur Berechnung der Grundsteuer lautet:
Grundsteuer = Steuermessbetrag × Grundsteuerhebesatz
Der Grundsteuerhebesatz kann von Gemeinde zu Gemeinde variieren und ist eine wichtige Einnahmequelle für die kommunalen Haushalte. Er beeinflusst die Höhe der Steuer, die Grundstückseigentümer jährlich zahlen müssen, erheblich.
Es wird zwischen drei Grundsteuerarten unterschieden:
Grundsteuer A: wird auf Agrarflächen berechnet.
Grundsteuer B: wird auf bebaute und unbebaute gewerbliche oder private Grundstücke angewandt.
Grundsteuer C: diese Art wird ab 2025 eingeführt und bietet Kommunen die Möglichkeit für baureife Grundstücke gesonderte Hebesätze festzulegen.