Geschäftsanschrift

Geschäftsanschrift

Die Geschäftsanschrift ist die Anschrift, unter der die Gesellschaft erreichbar ist.

Die (inländische) Geschäftsanschrift ist die Anschrift, unter der die Gesellschaft erreichbar ist. Sie kann am Ort des Verwaltungs- oder Satzungssitzes sein muss es aber nicht. Auch muss es keine Betriebsstätte sein. Die Geschäftsanschrift ist zwingend beim Handelsregister anzumelden.

Sie ist für die GmbH geregelt in § 8 Abs. 4 GmbHG, für die Aktiengesellschaft in § 37 Abs. 3 Nr. 1 AktG und für Zweigniederlassungen in § 13 Abs. 1 HGB.

Sie ist für die GmbH geregelt in § 8 Abs. 4 GmbHG, für die Aktiengesellschaft in § 37 Abs. 3 Nr. 1 AktG und für Zweigniederlassungen in § 13 Abs. 1 HGB.

Hinweis:

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