Die Geschäftsanschrift ist die Anschrift, unter der die Gesellschaft erreichbar ist.
Die (inländische) Geschäftsanschrift ist die Anschrift, unter der die Gesellschaft erreichbar ist. Sie kann am Ort des Verwaltungs- oder Satzungssitzes sein muss es aber nicht. Auch muss es keine Betriebsstätte sein. Die Geschäftsanschrift ist zwingend beim Handelsregister anzumelden.
Sie ist für die GmbH geregelt in § 8 Abs. 4 GmbHG, für die Aktiengesellschaft in § 37 Abs. 3 Nr. 1 AktG und für Zweigniederlassungen in § 13 Abs. 1 HGB.
Sie ist für die GmbH geregelt in § 8 Abs. 4 GmbHG, für die Aktiengesellschaft in § 37 Abs. 3 Nr. 1 AktG und für Zweigniederlassungen in § 13 Abs. 1 HGB.