Der Kapitalbedarf bezeichnet den finanziellen Mittelbedarf, den ein Unternehmen benötigt, um seine Geschäftsaktivitäten zu starten, aufrechtzuerhalten oder zu erweitern. Dies kann sowohl den einmaligen Bedarf bei Gründung oder Expansion als auch den laufenden Bedarf für den operativen Betrieb umfassen.
Mindestkapital: Für einige Rechtsformen, wie z.B. die GmbH in Deutschland, gibt es gesetzliche Mindestkapitalvorschriften, die bei Gründung eingehalten werden müssen.
Kapitalerhaltung: Im deutschen Gesellschaftsrecht gibt es Vorschriften zur Kapitalerhaltung, insbesondere für GmbHs und AGs. Diese Regeln sollen das Stamm- bzw. Grundkapital der Gesellschaft zum Schutz der Gläubiger schützen und beschränken daher die Möglichkeiten zur Ausschüttung an die Gesellschafter.
Kapitalmaßnahmen: Bei Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen sind je nach Rechtsform spezielle rechtliche Schritte und Formalitäten zu beachten, wie z.B. Notarbesuche, Eintragungen ins Handelsregister oder die Einholung von Genehmigungen der Gesellschafter.
Abschreibungen: Investitionen, die im Zuge des Kapitalbedarfs getätigt werden, können steuerliche Abschreibungen nach sich ziehen. Dies beeinflusst den steuerlichen Gewinn des Unternehmens.
Einzahlungen und Einlagen: Kapitaleinzahlungen von Gesellschaftern oder die Aufnahme von Kapital können steuerliche Implikationen haben, insbesondere in Bezug auf die Behandlung von späteren Kapitalrückzahlungen oder Ausschüttungen. Daher sollte die Form der Kapitalbeschaffung gut durchdacht sein.
Förderungen und Zuschüsse: In vielen Ländern gibt es steuerliche Anreize oder Zuschüsse für Investitionen, die einen Kapitalbedarf mit sich bringen, z.B. in Form von Sonderabschreibungen oder steuerfreien Zuschüssen.