Ein Registergericht ist ein Amtsgericht, welches ein öffentliches Register führt.
Ein Registergericht ist ein Amtsgericht, welches ein öffentliches Register - mittlerweile in elektronischer Form - führt. In der Regel ist nur ein Amtsgericht pro Landgerichtsbezirk zuständig (§ 376 FamFG).
Unter anderem folgende Register werden von den Registergerichten geführt:
Die Führung der Register erfolgt durch Eintragungen oder Löschung eintragungsfähiger Tatsachen. Diese werden grundsätzlich nur auf der Grundlage einer notariell beglaubigten Anmeldung vorgenommen.