Registergericht

Ein Registergericht ist ein Amtsgericht, welches ein öffentliches Register führt.

Ein Registergericht ist ein Amtsgericht, welches ein öffentliches Register - mittlerweile in elektronischer Form - führt. In der Regel ist nur ein Amtsgericht pro Landgerichtsbezirk zuständig (§ 376 FamFG).

Unter anderem folgende Register werden von den Registergerichten geführt:

  • Handelsregister
  • Gesellschaftsregister
  • Genossenschaftsregister
  • Partnerschaftsregister
  • Vereinsregister

Die Führung der Register erfolgt durch Eintragungen oder Löschung eintragungsfähiger Tatsachen. Diese werden grundsätzlich nur auf der Grundlage einer notariell beglaubigten Anmeldung vorgenommen.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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