Das Gesellschaftsregister ist ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) Auskunft gibt.
Das Gesellschaftsregister ist ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) Auskunft gibt. Das Register wurde zum 1. Januar 2024 eingeführt.
Das Gesellschaftsregister wird bei den Amtsgerichten (Abteilung Registergericht)elektronisch geführt. Funktionell zuständig als Sachbearbeiter ist der Rechtspfleger.
Den Gesellschaftern einer rechtsfähigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht es frei, ihre Personengesellschaft beim zuständigen Gericht zur Eintragung in das Gesellschaftsregister anzumelden, § 707 BGB.
Die Anmeldung selbst und spätere rechtliche Veränderungen sind dem Gesellschaftsregister zur Eintragung über einen Notar in elektronischer Form einzureichen.
Mit der Eintragung im Gesellschaftsregister ist die GbR verpflichtet, den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ zu führen.
Rechtsgrundlagen in Deutschland sind das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz, kurz MoPeG) vom 10. August 2021.