Der Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag zwischen mehren Personen, durch den sie sich verpflichten, gemeinsam ein Unternehmen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zu betreiben.
Der Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Personen, durch den sie sich verpflichten, gemeinsam ein Unternehmen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zu betreiben.
Ein Gesellschaftsvertrag regelt unter anderem:
Gesellschaftsverträge werden bei Kapitalgesellschaften auch als Satzung der Gesellschaft bezeichnet. Bei Aktiengesellschaften wird immer der Begriff Satzung verwendet, während bei GmbH und UG sowohl Gesellschaftsvertrag als auch Satzung geläufig sind.
Grund ist deren Einstufung als Körperschaften und die Tatsache, dass diese auch von einer Person allein gegründet werden können.
Bei Personengesellschaften wird der Begriff Satzung nicht verwendet. Diese haben immer nur Gesellschaftsverträge.