Als Grundkapital wird bei der AG, KGaA und SE die von den Aktionären erbrachte Einlage genannt.
Als Grundkapital wird bei der AG, KGaA und SE die von den Aktionären erbrachte Einlage genannt. Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Es muss bei einer Aktiengesellschaft mindestens 50.000 € betragen.