Natürliche Person

Bei einer natürlichen Person handelt es sich um einen Mensch als Rechtssubjekt.

Bei einer natürlichen Person handelt es sich um einen Mensch als Rechtssubjekt, das heißt als Träger von Rechten und Pflichten.

Das Gegenteil einer natürlichen Person ist eine juristische Person.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Insichgeschäft
Ein Insichgeschäft ist ein Geschäft, das jemand als Vertreter einer anderen (natürlichen oder juristischen) Person mit sich selbst abschließt.
Informationen ansehen »
Körperschaft
Eine Körperschaft ist ein Zusammenschluss von Personen mit dem Zweck der Zusammenarbeit auf ein gemeinsames Ziel hin.
Informationen ansehen »
Beschlussfähigkeit
Beschlussfähigkeit bezeichnet die minimale Anzahl an Teilnehmern einer Versammlung, damit diese Entscheidungen treffen kann.
Informationen ansehen »
Eintragung
Mit Eintragung ist die Eintragung in ein öffentliches Unternehmensregister wie z.B. das Handelsregister gemeint.
Informationen ansehen »
Juristische Person
Juristische Personen sind Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Informationen ansehen »
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag zwischen mehren Personen, durch den sie sich verpflichten, gemeinsam ein Unternehmen zur Erreichung eines ge…
Informationen ansehen »