Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das Eintragungen über Kaufleute und Handelsgesellschaften im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt und Auskunft über hinterlegte Dokumente erteilt.
Es informiert über wesentliche rechtliche Verhältnisse (rechtlich "Tatsachen" genannt) von Kaufleuten und Handelsgesellschaften.
Als öffentliches Register kann es von jedermann eingesehen werden.
Tatsachen müssen zum Handelsregister angemeldet werden, wozu die Kaufleute oder geschäftsführenden Organe einer Gesellschaft verpflichtet sind. Anmeldungen erfolgen über deutsche Notariate.
Das Handelsregister erfüllt dabei mehrere Funktionen:
Eintragungen genießen einen umfassenden Verkehrs- und Vertrauensschutz, der als positive und negative Registerpublizität bezeichnet wird, § 15 HGB.